Verwechslungsgefahr bei Umlaut-Domains

04.11.2005 | Blogging, Blogging Tipps, Webdesign | 5 Kommentare | Print

Wer sich für sein Weblog einen Domain-Namen aussucht, sollte dabei die eventuelle Gefahr durch Verwechslung mit Umlaut-Domains nicht außer Acht lassen. Aus aktuellem Anlaß macht darauf Peter Müller aufmerksam.

Die Verwendung einer Umlautdomain ohne unterscheidungskräftigen Zusatz begründet wegen der synonymen Verwendung von „oe“ und „ö“ im deutschen Sprachgebrauch eine erhebliche Verwechslungsgefahr, entschied das AG Köln (24.11.2004 - 136 C 161/04, rechtskräftig, CR 2005, 682).

An einem konkreten Beispiel kann sich jeder anschauen, welche Auswirkungen eine mögliche Verwechslung des Domain-Namens mit sich bringen kann. Peter Müller macht in seinem Blog darauf aufmerksam.

Die rechte Alternative war für mich eine Umlaut-Domain noch nie. Nach diesem Bericht allerdings kann ich einer solchen Namenswahl noch weniger abgewinnen.

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Kommentare und verweisende Trackbacks

zum Beitrag: Verwechslungsgefahr bei Umlaut-Domains

Kommentare

1 | RA Michael Seidlitz schreibt am 05.11.2005, 12:33:

Wer die Entscheidung online lesen möchte.

3 | RA Michael Seidlitz schreibt am 05.11.2005, 17:30:

Klar, ist o.k. so.

Sorry für das Doppel-Posting, aber irgendwie hing der Browser.

Das NRW-Justiz-Portal ist in jeder Hinsicht empfehlenswert.

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5 | macx schreibt am 07.11.2005, 07:43:

Das Urteil ist begründet, die Verwechslungsgefahr offensichtlich.

Folgende Weblogs verweisen auf diesen Beitrag:

» | einfach persoenlich Weblog am 08.11.05 08:46

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Get the Theme - A Blog Apart - The Download. So steht es auf den Seiten vom Law-Blog. Nach dem ersten Eindruck und einem eingehenden Vergleich mit dem Original mache ich interessante Erkenntnisse. Wer spontan (wie ich) das Law-Blog... Weiterlesen »

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