Foto-Recht Spezial - neunteiliges Tutorial
07.11.2005 | Blogging, Blogging Tipps, Fotografie | 12 Kommentare | Print
Fotografieren ist ein gefragtes Hobby. Doch welche rechtlichen Aspekte muss man beachten? Rechtsanwalt Arne Trautmann traut sich und klärt Foto-Freunde auf.
Heute ist der letzte von neun Teilen des Tutorials Foto-Recht auf dem law-blog.de online gegangen. Foto-Freunden finden in der doch recht umfassenden Zusammenstellung Anregung oder Impulse, sich ggf. etwas näher mit dem Thema zu beschäftigen.
- Fotorecht Spezial Teil 1: Recht am Bild
- Fotorecht Spezial Teil 2: Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke
- Fotorecht Spezial Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte
- Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken
- Fotorecht Spezial Teil 5: Ansprüche des verletzten Fotografen
- Fotorecht Spezial Teil 6: Anspruchsgegner und Durchsetzung
- Fotorecht Spezial Teil 7: Rechte am Motiv, abgebildete Personen
- Fotorecht Spezial Teil 8: Wann ein Bildnis vorliegt
- Fotorecht Spezial Teil 9: Die Einwilligung des Abgebildeten
- Fotorecht Spezial Teil 10: Widerruf der Einwilligung
- Fotorecht Spezial Teil 11: Fotos ohne Einwilligung; Personen der Zeitgeschichte
- Fotorecht Spezial Teil 12: Beiwerk, Versammlungen und höhere Zwecke der Kunst
Die Einzel-Links habe ich aufgrund der doch sehr spärlichen Verlinkung der Artikel-Serie hier im Beitrag alle aufgenommen. Zwar haben einige Hinweise jetzt schon Besserung gebracht. Wie sich im praktischen Beispiel aber zeigt, will eine Artikel-Serie mit einiger Planung vorbereitet sein.
Interne Verlinkung in der Serie lebensnotwendig
Eine Artikel-Serie wird umso mehr gelesen, je besser die interne Verlinkung zwischen den einzelnen Beiträgen ist. Praktisch bewährt hat sich für mich eine Zusammenfassungsseite. Auch meist gleich als Einführung genutzt, verbindet solch ein Beitrag alle Teile. Der weiterführende Link am Ende jeder Teile ist Pflicht. Noch besser finde ich immer die Serien, die am Ende den Sprungverteiler zu allen Beiträgen wiederholen.
Wo dies, wie in diesem Beispiel fehlt, entstehen ähnliche Schwierigkeiten bei der Navigation und dem Lesen aller Teile wie beim fünfteiligen Tutorial von Mark Boulton
Vorher Schreiben, dann veröffentlichen
Wenn ich heute wieder eine Artikel-Reihe schreiben würde, dann zuerst und vollständig alle Teile. Der Inhalt korrespondiert miteinander, Überschneidungen werden vermieden und das Inhaltsverzeichnis bleibt kein Fragment. Wenn die einzelnen Artikel dann die gleichen Namen wie im Inhaltsverzeichnis tragen, fällt das Lesen deutlich leichter. Mehr Wiedererkennung, weniger Irritationen sind die Folge.
Beeinflussung von Lesefreude
So schön auch mancher Ausdruck orthografisch ist, der Lesbarkeit am Bildschirm sind solche und andere Worte abträglich.
- Bearbeiterurheberrecht
Es hat mich einige Momente gekostet, beim Lesen des Textes diese Überschrift aufzulösen und verständnisfrei aufzunehmen. Natürlich habe ich dazu auch Zeit. Im Sinne eines flüssigen Skimmens oder Scannens des Inhaltes jedoch wäre die Einfügung eines Bindestriches gar nicht so schlecht.
Mein Fazit
Interessant und an diesem aktuellen Beispiel stelle ich mit etwas zeitlichem Abstand fest, dass kleine Veränderungen an entscheidender Stelle nicht nur die Lesbarkeit erhöhen. Auch der Spaß-Pegel der Besucher und die Freude über einen wertvolles Tutorial bleiben länger erhalten.