Fragwürdiger Ritterschlag für alle Blogs, Podcasts & Videoblogs?
19.11.2006 | Blogger, Blogging, Blogging Tipps | 11 Kommentare | Print
Die Kinder des Web2.0 sind damit, zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden.
Neue Internet-Gesetze werden ab 2007 auch für viele Blogger, Podcaster und Videoblogger gelten. Werden Blogs nun endgültig in den Adelsstand erhoben? Oder unterwerfen die neuen Gesetze endgültig die neu entstandenen Medien den Kontroll-Instanzen und verderben den Bloggern den Spaß beim Schreiben?
Entwürfe für zwei neue Gesetze liegen vor, die im Jahr 2007 in Kraft treten sollen. heise berichtet in Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs zu diesem Thema und lässt Blogger und Webseiten-Betreiber gleichermaßen aufhorchen.
Wenn Gesetze im Internet neu geregelt werden sollen, fragen sich alle Anwender und Betroffenen natürlich sofort:
- Was genau wird denn da neu und anders geregelt?
- Wie bin ich konkret betroffen?
- Was kommt da eigentlich so auf die Blogger-Welt zu?
Genau diese Fragen habe ich mir selbst nach aufmerksamen Lesen des Artikels gestellt. Mein Beitrag soll einige Fakten herausstellen und etwas mehr Klarheit für mich bringen. Die neuen Regelungen scheinen alles andere als »glaskar« getroffen zu sein. Schwammig und »wachsweich« dürften sie eher Anlass und Grund dafür sein, dass eine neue Welle von Abmahnungen Blogger und Webseiten-Betreibern ins Haus steht.
Fakten zum neuen Internet-Recht in der Übersicht
- Fakt 1: Ende des Kompetenz-Gerangels
Die neue Gesetz-Reform soll das Kompetenz-Gerangel von Bund und Ländern bezüglich der Internet-Gepflogenheiten regeln. Bisher erließen die Länder Gesetze für »Teledienste«, der Bund Gesetze für »Mediendienste« einem Staatsvertrag.
Dieses Problem soll die Reform des Internetrechts nun lösen. An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemediengesetz [TMG] und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien [RStV] treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung "Telemedien".
heise
- Fakt 2: Allgemeine Impressumspflicht für alle
Ausgenommen der nach neuem Recht allgemein geltenden Impressumspflicht sind nur Seiten, die »persönliche oder familiären Zielen« dienen. Abgesehen von Einzelfall-Entscheidungen vermutet Rechstsanwalt Martin Bahr, dass viele Weblogs der allgemeinen Impressumspflicht unterliegen werden.
- Fakt 3: Journalistische Sorgfaltspflichten für Webseiten-Betreiber
Betreiber von Internet-Angeboten müssen nach den neuen Regelungen journalistischen Sorgfaltsregeln beachten. Doch nach der Aussage von Reinhold Albert, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sollen dabei wohl nicht alle Blogs und Podcasts gleich behandelt werden.
Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden.
Reinhold Albert
- Fakt 4: Werbung in Beiträgen ist kennzeichnungspflichtig
Für alle den Gesetzen unterworfenen Medien gelten nun die gleichen Regeln der Kennzeichnung nach den Werbevorschriften der professionellen Medien.
Im Prinzip werden die neuen Gesetze an der alten Rechtslage nichts ändern. Wer Werbung macht, der muss das entsprechend kennzeichnen, z.B. durch das Wort "Anzeige" über den entsprechenden Blog-Einträgen. Wer das nicht tut, der muss mit dem Risiko leben, abgemahnt zu werden; nicht nur von anderen Webmastern, sondern auch von Werbeagenturen und den Konkurrenten der beworbenen Produkte.
Rechtsanwalt Martin Bahr
Mein Fazit
Mein Beitrag spiegelt meinen momentanen Erkenntnisstand wieder. Nach besten Wissen und Gewissen vermag ich derzeit nicht mehr dazu sagen. Trotz aller Sorgfalt fällt es mir sehr schwer, klar zu verstehen, was die neuen Gesetzen in der Tat für den Anwender bedeuten. Dabei habe ich mir Mühe gegeben, besonders Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter in Betracht zu ziehen.
Sehr fragwürdig erscheint mir das aktuelle Vorgehen, wenn man auf der einen Seite Blogger-Medien in den »Adelsstand erhebt« und allen anderen Medien gleichstellt, diese aber im selben Atemzug als »Graswurzel-Journalismus« herabwürdigt und deklassiert. Mehr Kontrolle statt Förderung von sich neu entwickelnden Medienwelten, Absicherung bisheriger Medienwelten und damit einmal mehr finanzielle Interessen scheinen mir mehr im Mittelpunkt zu stehen.
Es wird wohl noch einiges Wasser den Rhein und die Elbe zur Mündung fließen, bevor die besondere Kommunikationskultur der Weblogs zum einen aber auch die neuartigen multimedialen Internet-Welten das Old-Business durchdrungen haben und von diesem echt verstanden werden. Ganz abgesehen davon, dass Verstehen die echte Bereitschaft dazu erfordert.
- Was wäre das Internet heute, wenn von Beginn an alle Nutzer gleich mit den alten Vorschriften der Gesellschaft in die Schranken gewiesen wurden?
Kreativität und Innovation sind sehr kleine Pflanzen. Die Gesellschaft beklagt den Mangel und unternimmt auf der anderen Seite alles, die neuen Kulturen gleichsam möglichst zu kontrollieren und wo das nicht geht in die Schranken zu weisen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass viele Menschen diese neu gewonnenen Freiheiten sich einfach so wieder abnehmen lassen.
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