Fragwürdiger Ritterschlag für alle Blogs, Podcasts & Videoblogs?
19.11.2006 | Blogger, Blogging, Blogging Tipps | 11 Kommentare | Print
Die Kinder des Web2.0 sind damit, zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden.
Neue Internet-Gesetze werden ab 2007 auch für viele Blogger, Podcaster und Videoblogger gelten. Werden Blogs nun endgültig in den Adelsstand erhoben? Oder unterwerfen die neuen Gesetze endgültig die neu entstandenen Medien den Kontroll-Instanzen und verderben den Bloggern den Spaß beim Schreiben?
Entwürfe für zwei neue Gesetze liegen vor, die im Jahr 2007 in Kraft treten sollen. heise berichtet in Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs zu diesem Thema und lässt Blogger und Webseiten-Betreiber gleichermaßen aufhorchen.
Wenn Gesetze im Internet neu geregelt werden sollen, fragen sich alle Anwender und Betroffenen natürlich sofort:
- Was genau wird denn da neu und anders geregelt?
- Wie bin ich konkret betroffen?
- Was kommt da eigentlich so auf die Blogger-Welt zu?
Genau diese Fragen habe ich mir selbst nach aufmerksamen Lesen des Artikels gestellt. Mein Beitrag soll einige Fakten herausstellen und etwas mehr Klarheit für mich bringen. Die neuen Regelungen scheinen alles andere als »glaskar« getroffen zu sein. Schwammig und »wachsweich« dürften sie eher Anlass und Grund dafür sein, dass eine neue Welle von Abmahnungen Blogger und Webseiten-Betreibern ins Haus steht.
Fakten zum neuen Internet-Recht in der Übersicht
- Fakt 1: Ende des Kompetenz-Gerangels
Die neue Gesetz-Reform soll das Kompetenz-Gerangel von Bund und Ländern bezüglich der Internet-Gepflogenheiten regeln. Bisher erließen die Länder Gesetze für »Teledienste«, der Bund Gesetze für »Mediendienste« einem Staatsvertrag.
Dieses Problem soll die Reform des Internetrechts nun lösen. An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemediengesetz [TMG] und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien [RStV] treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung "Telemedien".
heise
- Fakt 2: Allgemeine Impressumspflicht für alle
Ausgenommen der nach neuem Recht allgemein geltenden Impressumspflicht sind nur Seiten, die »persönliche oder familiären Zielen« dienen. Abgesehen von Einzelfall-Entscheidungen vermutet Rechstsanwalt Martin Bahr, dass viele Weblogs der allgemeinen Impressumspflicht unterliegen werden.
- Fakt 3: Journalistische Sorgfaltspflichten für Webseiten-Betreiber
Betreiber von Internet-Angeboten müssen nach den neuen Regelungen journalistischen Sorgfaltsregeln beachten. Doch nach der Aussage von Reinhold Albert, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sollen dabei wohl nicht alle Blogs und Podcasts gleich behandelt werden.
Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden.
Reinhold Albert
- Fakt 4: Werbung in Beiträgen ist kennzeichnungspflichtig
Für alle den Gesetzen unterworfenen Medien gelten nun die gleichen Regeln der Kennzeichnung nach den Werbevorschriften der professionellen Medien.
Im Prinzip werden die neuen Gesetze an der alten Rechtslage nichts ändern. Wer Werbung macht, der muss das entsprechend kennzeichnen, z.B. durch das Wort "Anzeige" über den entsprechenden Blog-Einträgen. Wer das nicht tut, der muss mit dem Risiko leben, abgemahnt zu werden; nicht nur von anderen Webmastern, sondern auch von Werbeagenturen und den Konkurrenten der beworbenen Produkte.
Rechtsanwalt Martin Bahr
Mein Fazit
Mein Beitrag spiegelt meinen momentanen Erkenntnisstand wieder. Nach besten Wissen und Gewissen vermag ich derzeit nicht mehr dazu sagen. Trotz aller Sorgfalt fällt es mir sehr schwer, klar zu verstehen, was die neuen Gesetzen in der Tat für den Anwender bedeuten. Dabei habe ich mir Mühe gegeben, besonders Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter in Betracht zu ziehen.
Sehr fragwürdig erscheint mir das aktuelle Vorgehen, wenn man auf der einen Seite Blogger-Medien in den »Adelsstand erhebt« und allen anderen Medien gleichstellt, diese aber im selben Atemzug als »Graswurzel-Journalismus« herabwürdigt und deklassiert. Mehr Kontrolle statt Förderung von sich neu entwickelnden Medienwelten, Absicherung bisheriger Medienwelten und damit einmal mehr finanzielle Interessen scheinen mir mehr im Mittelpunkt zu stehen.
Es wird wohl noch einiges Wasser den Rhein und die Elbe zur Mündung fließen, bevor die besondere Kommunikationskultur der Weblogs zum einen aber auch die neuartigen multimedialen Internet-Welten das Old-Business durchdrungen haben und von diesem echt verstanden werden. Ganz abgesehen davon, dass Verstehen die echte Bereitschaft dazu erfordert.
- Was wäre das Internet heute, wenn von Beginn an alle Nutzer gleich mit den alten Vorschriften der Gesellschaft in die Schranken gewiesen wurden?
Kreativität und Innovation sind sehr kleine Pflanzen. Die Gesellschaft beklagt den Mangel und unternimmt auf der anderen Seite alles, die neuen Kulturen gleichsam möglichst zu kontrollieren und wo das nicht geht in die Schranken zu weisen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass viele Menschen diese neu gewonnenen Freiheiten sich einfach so wieder abnehmen lassen.
Weitere Stimmen
- Fingerzeig: Vergällte deutsche Blogwelten
- Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 hat Folgen auch für Euch
- Neue Pflichten für Blogger
- Die Folgen der neuen Internetgesetze für Blogs, Pod- und Videocasts
- Neue Internetgesetze für Blogs
- Die Anwaltslobby hat gewonnen. Zieht euch warm an
Update
Update II
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Kommentare und verweisende Trackbacks
zum Beitrag: Fragwürdiger Ritterschlag für alle Blogs, Podcasts & Videoblogs?
Kommentare
1 | Stefan schreibt am 19.11.2006, 12:33:
Auch wenn die die Frage der Grenzziehung und konkreten Umsetzung natürlich nicht leicht zu lösen ist, so ist es doch richtig über Regelungen nachzudenken.
Viele Blogs professionalisieren sich und sind von "klassischen" journalistischen Formaten kaum mehr zu unterscheiden.
Hinzu kommen medienkonvergente Formate wie z.B. das Blogspiel (www.blogspiel.de), bei dem sich Amateur-Podcaster unversehens in der Situation befinden können, dass ihre Beiträge als reguläre und bezahlte Inhalte im Deutschlandradio gesendet werden.
Internet-Welten und Old-Business sind vielleicht schon viel näher zusammen als man denkt.
2 | Michael schreibt am 19.11.2006, 14:26:
...danke dür diese Aufschlüsselung!
3 | Jörg schreibt am 19.11.2006, 14:49:
@Stefan: Ich finde es interessant, dass Du hier für das Projekt eine Lanze brechen willst. Den meisten Bloggern wird es nicht um derart "medienkonvergente" Formen gehen, wenn sie über ihr Weblog nachdenken.
Ich bezweifele nicht, dass beide Welten vielleicht schon näher zusammen sind, als es scheint. Im täglichen Gespräch und in meinem persönlichen Erleben sind sie jedoch noch meilenweit voneinander entfernt, bei Bloggern ebenso wie Lesern oder gar Novizen. Allerdings beginbt langsam auch in Deutschland zu realisieren, dass die Blogs nicht mehr als absolute Spinnerei abtun kann, spätestens, wenn davon zum Beispiel bereits ein Großteil der Kaufentscheidungen abhängig gemacht werden.
Ich weiß nicht, ob man unbedingt Alles regeln muss. Es wundert mich nicht, dass DAS der erste Gedanke der Deutschen dabei ist. Das es ein schweres Unterfangen ist, bestreite ich keineswegs. Aber es hängt ja immer auch daran, was man sich damit für Ziele gesetzt hat.
Wenn schon Regelungsbedarf, dann sollte das Ergebnis mehr Klarheit bringen als Verwirrung stiften, mehr Nutzen generieren als Impulse vernichten.
4 | Kai schreibt am 19.11.2006, 14:58:
Hallo!
Im Tenor kann ich Deinem Artikel nur zustimmen. Jedoch habe ich mich nicht ganz so intensiv mit der künftigen Rechtslage auseinander gesetzt, für mich steht nur eines fest: Der Gesetzgeber regelt ständig irgendwelche Sachen in Bezug auf das Internet, teilweise auch durchaus im positiven Sinne, aber insgesamt sind es einfach zu viele Regelungen. Und zu der wichtigsten Regelung für Blogger, die notwendig wäre »Keine extrem teure erste Abmahnung« konnte sich der Gesetzgeber leider noch immer nicht durchringen.
Zur Impressumspflicht:
Ich bin ganz sicher, dass die Impressumspflicht einen chilling effect auf viele Privatpersonen ausübt. Viele möchten vielleicht nur ein paar Dutzend Beiträge bloggen, aber wegen der Impressumspflicht lassen sie es lieber.
Zur journalistischen Sorgfaltspflicht:
Warum wird hier eigentlich was geregelt? Es entspricht doch eigentlich dem gesunden Menschenverstand, dass journalistische Sorgfaltspflichten dann einzuhalten sind, wenn man sich journalistisch - wie auch immer - betätigt. Eine gesetzliche Regelung ist nicht notwendig, zumindest noch nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Zur Werbung:
Da kann ich mir schon wieder richtig viele Abmahnungen vorstellen, wegen Wettbewerbsrecht, weil viele beispielsweise Bücher-Tipps geben, die dann gleichzeitig auf das bekannte Versandhaus verlinkt sind, ohne jedoch dies ausdrücklich als Werbung zu kennzeichnen. Meiner Meinung nach ist eine Privatperson häufig damit überfordert, man sollte das mal mit der Trennung von Werbung und Inhalt ohne diese extrem teuren Abmahnungen regeln.
Fazit:
Etwas weniger gesetzgeberische Tätigkeit würde gut tun. Man muss sich nicht wundern, wenn viele das bloggen unterlassen, weil sie einfach keine Lust haben, sich mit diesen zahlreichen Regelungen herum zu ärgern.
5 | Injecter schreibt am 19.11.2006, 18:02:
Schon komisch... BILD prüft ja auch nicht auf Wahrheit... Ich finds schon scheiße meine Adresse, und meinen Namen jetzt veröffentlichen zu müssen .
6 | André Fiebig schreibt am 20.11.2006, 08:25:
@Injecter: Das machst du durch deine - eigene - Domain jetzt schon.
7 | Jörg schreibt am 20.11.2006, 10:03:
@André: Wäre mal spannend zu erfahren, inwieweit der Inhaber der Domain oder der im Impressum stehende Verantwortliche wirklich zwei rechtlich verschiedene Personen sind. Denn sonst macht es ja keinen Sinn, bei einer eigenen Domain auf das Impressum zu bestehen.
8 | Jörg schreibt am 21.11.2006, 12:19:
Was machen all die Business-Blogger, die im Grund ja "nur" Werbung für das eine oder andere oder viele Produkte machen. Muß dann über dem kompletten Weblog die Zeile "Diese Seite besteht komplett aus Werbung!" stehen?
Was für ein Blödsinn. Auch der Hinweis auf die Büchertipps ist mit sofort durch den Kopf gegangen. Eine plausble, mögliche Umsetzung allerdings entzieht sich meiner Vorstellung.
9 | Nick Blume schreibt am 07.12.2006, 12:56:
Nun ja, mehr habe ich dazu geschrieben, danke für deinen Artikel! Und hier auch...
10 | Baynado schreibt am 03.01.2007, 07:13:
Interessanter Post von Dir. Werde mich nun auch mal etwas näher mit der Materie beschäftigen.
11 | Androsch schreibt am 21.02.2007, 00:32:
Den Vorschlag von Jörg, über jede Blogseite zu schreiben "Diese Seite besteht komplett aus Werbung!" finde ich gut. So werde ich es machen, damit ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite bin.
Oder ich schreibe meinen Blog gleich in englischer Sprache. Wenn ich dann auch noch im Ausland hoste, bin ich doch hoffentlich vor deutschen Juristen sicher?
Oder muss ich auswandern?
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